Wie viel Förderung steht Ihnen ab 2027 zu?
Der Staat stellt die private Altersvorsorge neu auf: höhere Zulagen, eine Extra-Zulage je Kind und erstmals auch Förderung für Selbstständige. Rechnen Sie in 30 Sekunden aus, was das für Sie bedeutet – und lassen Sie es sich anschließend von uns persönlich durchrechnen.
Ihr Förderrechner
Drei Angaben genügen. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Das sind 600 € im Jahr.
Reine Annahme für die Hochrechnung – keine Zusage. Kapitalmarktanlagen schwanken, Verluste sind möglich.
Ihre staatliche Förderung
vom Staat – Jahr für Jahr
- Grundzulage240 €
- Kinderzulage0 €
- Berufseinsteiger-Bonus (einmalig)0 €
- Ihr Eigenbeitrag600 € / Jahr
Bis zu Ihrem 67. Geburtstag sind das rund 7.680 € Förderung.
19.200 € Eigenbeitrag + 7.680 € Förderung + 50.951 € angenommene Wertentwicklung über 32 Jahre
Vereinfachte Modellrechnung auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes. Ohne Kosten, Steuern und Inflation. Keine Anlage- oder Steuerberatung. Alle Rechenannahmen
So könnte Ihr Kapital wachsen
Modellrechnung auf Basis Ihrer Angaben – Aufbau des Vorsorgekapitals Jahr für Jahr, in Euro.
- Ihr Eigenbeitrag
- Staatliche Förderung
- Wertentwicklung
Altersvorsorgedepot: zwei Phasen, klare Regeln
Neben den bekannten Garantieprodukten kommt ab 2027 ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die Rente. Ohne Beitragsgarantie, dafür mit den Renditechancen des Kapitalmarkts.
1 — Ansparphase
Sie zahlen regelmäßig oder in Einmalbeträgen ein. Der Staat legt Zulagen obendrauf, das Geld arbeitet am Kapitalmarkt. Auf Kursgewinne fällt während der Ansparzeit keine Abgeltungsteuer an.
2 — Auszahlphase
Der Start ist frühestens mit 65 möglich. Bis zu 30 % können Sie auf einen Schlag entnehmen, der Rest fließt als Auszahlplan – mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Versteuert wird erst dann, in der Regel zu einem niedrigeren Satz.
- Gefördert werden bis zu 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr. Einzahlen dürfen Sie mehr – die Grundzulage steigt dadurch aber nicht weiter.
- Neu förderberechtigt: Selbstständige. Gewerbetreibende und Freiberufler waren bisher außen vor und sind ab 2027 dabei.
- Keine Beitragsgarantie. Dafür höhere Renditechancen – und das Risiko schwankender Kurse. Wer Sicherheit möchte, wählt weiterhin ein Garantieprodukt.
- Vorzeitig ans Geld? Möglich, aber die Förderung ist dann zurückzuzahlen. Es handelt sich um zweckgebundenes Vorsorgevermögen, nicht um ein Tagesgeldkonto.
- Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt. Behalten, umstellen oder wechseln – was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die Förderung gibt es nicht automatisch
Die Zulagen sind gestaffelt, und genau darin liegt die Falle. Die ersten 360 € Eigenbeitrag werden doppelt so hoch gefördert wie alles darüber. Die Kinderzulage gibt es nur bis 300 € Beitrag je Kind. Der Berufseinsteiger-Bonus nur bis zum 25. Geburtstag. Und wer schon einen Riester-Vertrag hat, muss sich entscheiden.
Wer einfach irgendeinen Betrag einzahlt, verschenkt in vielen Fällen Geld – oft ohne es zu merken. Der Rechner oben zeigt Ihnen die Größenordnung. Die exakte Zahl für Ihre Situation, Ihr Einkommen und Ihre Familie rechnen wir gemeinsam aus.
Neue Förderung, Riester und Rürup im Vergleich
Die Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede nach aktuellem Gesetzesstand. Welcher Weg für Sie der richtige ist, entscheidet Ihre persönliche Situation.
| Merkmal | Riester (bisher) | Rürup / Basisrente | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|---|
| Zulagen vom Staat | Ja175 € Grundzulage | Nein | Jabis 540 € Grundzulage |
| Zulage je Kind | Jabis 300 € | Nein | Jabis 300 € |
| Wirkung in der Steuererklärung | Ja | Ja | Ja |
| Selbstständige förderberechtigt | NeinNur mittelbar | Ja | Janeu ab 2027 |
| Freie Wertpapierauswahl | Nein | NeinEingeschränkt | Jaoder Standardvariante |
| Beitragsgarantie | Verpflichtend | Nicht verpflichtend | Nicht vorgesehen – dafür höhere Renditechance |
| Einmalauszahlung zu Rentenbeginn | JaBis 30 % | Nein | JaBis 30 % |
| Auszahlung als Rente | Pflicht, mind. bis 85 | Pflicht, lebenslang | Auszahlplan, mind. bis 85 |
Stand: Altersvorsorgereformgesetz, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Vereinfachte Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit; Details können sich durch Rechtsverordnungen und Produktausgestaltung noch konkretisieren.
30 Minuten, vier Antworten
Das Gespräch findet online statt – Sie brauchen nur einen Browser. Kostenlos und unverbindlich.
Was die Reform für Sie bedeutet
Keine allgemeine Gesetzeskunde, sondern die Übersetzung auf Ihre Situation.
Welche Zulagen Ihnen zustehen
Und ab welchem Beitrag Sie sie vollständig ausschöpfen.
Was mit bestehenden Verträgen passiert
Riester behalten, umstellen oder wechseln – mit Zahlen statt Bauchgefühl.
Welche Sparrate zu Ihrem Ziel passt
Sie gehen mit einer konkreten Zahl aus dem Termin.
Kein Verkaufsdruck. Abschließen können Sie ohnehin erst ab Januar 2027 – genau deshalb ist jetzt der richtige Moment, in Ruhe zu entscheiden statt im Januar zwischen Tür und Angel.
Kammerbauer Finanz aus Oberasbach
Seit über 20 Jahren beraten wir Menschen aus der Region und ganz Deutschland – vom Berufseinsteiger bis zur Familie mit Eigenheim. Mehr als 3.000 Kundinnen und Kunden vertrauen uns.
Wir sind unabhängig und an keinen Anbieter gebunden. Das heißt: Wir suchen das Produkt, das zu Ihnen passt – nicht das, an dem wir am meisten verdienen.
Häufige Fragen
Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Noch Fragen offen?
Im 30-minütigen Erstgespräch klären wir alles, was für Ihre persönliche Situation zählt.
Termin für Ihre persönliche Berechnung
Suchen Sie sich einen Zeitpunkt aus, der Ihnen passt. Sie erhalten sofort eine Bestätigung mit Zugangslink per E-Mail.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an unter +49 911 60057980 (Mo–Fr 8:30–14:00 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder per E-Mail. Alternativ öffnet dieser Link den Kalender direkt bei HubSpot.
KI-Hinweis, Rechenannahmen und rechtliche Hinweise
Hinweis zum Einsatz künstlicher Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-VO)
- Der Förderrechner ist kein KI-System. Er führt eine feste, hier offengelegte Rechenvorschrift aus. Gleiche Eingaben ergeben immer dasselbe Ergebnis. Es kommt weder maschinelles Lernen noch eine wie auch immer geartete Prognosemodellierung über Ihre Person zum Einsatz.
- Keine automatisierte Entscheidung. Der Rechner trifft keine Entscheidung über Sie im Sinne des Art. 22 DSGVO. Er zeigt eine unverbindliche Modellrechnung. Jede Beratung und jede Empfehlung erfolgt durch Menschen.
- Keine Datenverarbeitung. Ihre Eingaben (Beitrag, Alter, Kinderzahl) werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet. Sie werden nicht gespeichert, nicht protokolliert und nicht an uns oder Dritte übertragen.
- KI-Unterstützung bei der Erstellung. Texte und Gestaltung dieser Seite sind unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge entstanden. Sämtliche Inhalte wurden vor Veröffentlichung von Kammerbauer Finanz redaktionell geprüft; die inhaltliche Verantwortung liegt bei uns (vgl. Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
- Kein Chatbot, keine Emotionserkennung, keine biometrische Erfassung auf dieser Seite.
- Sofern auf dieser Seite KI-generierte Bilder eingesetzt werden, sind sie unmittelbar an der Abbildung als solche gekennzeichnet.
So rechnet der Rechner
- Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 % auf den Teil zwischen 360 € und 1.800 €. Maximum 540 € im Jahr. Unter 120 € Jahresbeitrag wird anteilig gekürzt.
- Kinderzulage: bis zu 300 € je Kind und Jahr, 1 : 1 gekoppelt an einen zusätzlichen Eigenbeitrag von bis zu 300 € je Kind. Voraussetzung ist ein Kindergeldanspruch.
- Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € bei Einstieg vor dem 25. Geburtstag.
- Laufzeit: gerechnet wird bis zum 67. Lebensjahr, mit gleichbleibendem Beitrag und gleichbleibender Kinderzahl.
- Hochrechnung des Kapitals: monatliche Einzahlung, Zulagen jeweils am Jahresende, Verzinsung mit dem gewählten Satz. Nicht berücksichtigt sind Produkt- und Depotkosten, Steuern in der Auszahlphase, Inflation, Beitragsanpassungen und Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse.
- Nicht enthalten ist der individuelle Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug. Er hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab und wird im Beratungsgespräch ermittelt.
- Grundlage sind die Regelungen des Altersvorsorgereformgesetzes mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Konkretisierungen durch Rechtsverordnungen, Verwaltungsanweisungen und die tatsächliche Produktausgestaltung bleiben vorbehalten.
Rechtliche Hinweise
- Diese Seite dient der allgemeinen Information und der Terminvereinbarung. Sie stellt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Steuer- und keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung.
- Die dargestellten Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen und keine Zusage über eine tatsächliche Förderhöhe oder eine künftige Wertentwicklung.
- Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Sie in Betracht kommt, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und wird von der zuständigen Stelle festgestellt.
- Risikohinweis: Anlagen am Kapitalmarkt unterliegen Kursschwankungen. Der Wert Ihrer Anlage kann fallen, Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Frühere Wertentwicklungen und Modellrechnungen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Entwicklung.
- Kammerbauer Finanz GmbH erbringt keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen abhängig und kann sich künftig ändern.
- Unsere gesetzliche Erstinformation nach den vermittlerrechtlichen Vorschriften finden Sie hier.